Bahnordnung - MSC Schollene e.V. im DMV

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Training



Bahnordnung der Moto-Cross-Strecke Schollene

Haftungsverzicht
Mit Benutzung der Strecke wird der offizielle DMSB – Haftungsausschluß anerkannt.
Die Benutzung der Trainingsstrecke erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Benutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung
für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Besucher dürfen sich nur im Zuschauerbereich aufhalten.
Ein Überqueren der Strecke während des Trainings ist verboten.
Eltern haften für ihre Kinder.
Alle Personen, die die Trainingsstrecke betreten, erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb entstehen und zwar gegen:
den Eigentümer des Grundstückes, den MSC Schollene e.V. im DMV und der Gemeinde Schollene

Fahrtvorschriften
Alle Fahrer haben geeignete Schutzausrüstungen zu tragen (Schutzhelm, Stiefel etc.). Für den
ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs ist ausschließlich der Fahrer verantwortlich. Die Fahrzeuge
dürfen auf der Strecke nur in Fahrtrichtung (entgegen dem Uhrzeigersinn) gefahren bzw. geschoben
werden. Bei Defekten an Fahrzeugen bzw. nach einem Sturz ist die Strecke schnellstmöglich frei zu
machen und sind nachfolgende Fahrer zu warnen. Das Betreten und Befahren der angrenzenden
Wälder, Wiesen und landwirtschaftlichen Nutzflächen ist strengstens verboten und wird mit
Trainingsverbot geahndet. Bei der Anreise dürfen nur öffentliche Wege benutzt werden. Das Betreten und
Benutzen der Cross-Strecke außerhalb der offiziellen Trainings- und Rennzeiten ist strengstens verboten.
Den Anweisungen der Streckenposten oder des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen haben den ersatzlosen Ausschluss vom Training oder Wettkampf zur Folge.
Rettungsfahrzeugen ist eine freie An- und Abfahrt zu gewährleisten.
An stillen Feiertagen ist ein Befahren der Strecke strengstens verboten!

Umweltvorschriften
Arbeiten am Fahrzeug und das Betanken sind nur auf benzin- bzw. ölfester Unterlage (Umweltmatte)
zulässig. Reparaturen auf der Strecke sind nicht erlaubt. Jede überflüssige Lärmentwicklung ist zu
vermeiden. Müll- und Restabfälle sind eigenverantwortlich, umweltgerecht zu entsorgen.
Bitte hinterlassen Sie Ihren Standplatz ohne Verunreinigung oder Müllablagerung.
Das Rauchen in den umliegenden Wäldern ist strengstens verboten.

Gebühren
Die Streckennutzungsgebühr beträgt je Fahrer (nicht Fahrzeug) 20€. Die Gebühr muss vor dem Training beim Streckenverantwortlichen an der Kasse
entrichtet werden. Jeder Zuschauer ist bei Rennveranstaltungen verpflichtet, eine Eintrittskarte zu lösen und diese
ständig bei sich zu tragen. Bei eventuellen Kontrollen, ist diese den Verantwortlichen vorzuzeigen. Bei
Zuwiderhandlungen besteht im Fall eines Unfalls kein Versicherungsschutz.
Die Nichteinhaltung der Bahnordnung kann zum Verweis von der Strecke führen.
Grobe Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
Die Clubmitglieder sind befugt, das Hausrecht auszuüben.

MSC Schollene e.V. im DMV – Januar 2016

 
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