Bahnordnung der Moto-Cross-Strecke Schollene
Haftungsverzicht
Mit Benutzung der Strecke wird der offizielle DMSB – Haftungsausschluß anerkannt. Die Benutzung der Trainingsstrecke erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Besucher dürfen sich nur im Zuschauerbereich/Fahrerlager aufhalten. Ein Überqueren der Strecke während des Trainings ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder. Alle Personen, die die Trainingsstrecke betreten, erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb entstehen und zwar gegen den Eigentümer des Grundstückes, den MSC Schollene e.V. im DMV und der Gemeinde Schollene.
Fahrtvorschriften
Alle Fahrer haben geeignete Schutzausrüstungen zu tragen (Schutzhelm, Stiefel etc.). Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs ist ausschließlich der Fahrer verantwortlich. Die Fahrzeuge dürfen auf der Strecke nur in Fahrtrichtung gefahren bzw. geschoben werden. Bei Defekten an Fahrzeugen bzw. nach einem Sturz ist die Strecke schnellstmöglich frei zumachen und sind nachfolgende Fahrer zu warnen. Das Betreten und Befahren der angrenzenden Wälder, Wiesen und landwirtschaftlichen Nutzflächen ist strengstens verboten und wird mit Trainingsverbot geahndet. Bei der Anreise dürfen nur öffentliche Wege benutzt werden. Das Betreten und Benutzen der Cross-Strecke außerhalb der offiziellen Trainings- und Rennzeiten ist strengstens verboten. Den Anweisungen der Streckenposten oder des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den ersatzlosen Ausschluss vom Training oder Wettkampf zur Folge. Rettungsfahrzeugen ist eine freie An- und Abfahrt zu gewährleisten. An stillen Feiertagen ist ein Befahren der Strecke strengstens verboten!
Umweltvorschriften
Arbeiten am Fahrzeug und das Betanken sind nur auf benzin- bzw. ölfester Unterlage (Umweltmatte) zulässig. Reparaturen auf der Strecke sind nicht erlaubt. Jede überflüssige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. Müll- und Restabfälle sind eigenverantwortlich, umweltgerecht zu entsorgen. Bitte hinterlassen Sie Ihren Standplatz ohne Verunreinigung oder Müllablagerung. Das Rauchen in den umliegenden Wäldern ist strengstens verboten.
Gebühren
Die Streckennutzungsgebühr wird je Fahrer (nicht Fahrzeug) erhoben. Siehe Seite „Training“ für die aktuelle Gebühreninformation. Die Gebühr muss vor dem Training beim Streckenverantwortlichen an der Kasse entrichtet werden. Jeder Zuschauer ist bei Rennveranstaltungen verpflichtet, eine Eintrittskarte zu lösen und diese ständig bei sich zu tragen. Bei eventuellen Kontrollen, ist diese den Verantwortlichen vorzuzeigen. Bei Zuwiderhandlungen besteht im Fall eines Unfalls kein Versicherungsschutz. Die Nichteinhaltung der Bahnordnung kann zum Verweis von der Strecke führen. Grobe Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Die Clubmitglieder sind befugt, das Hausrecht auszuüben.
MSC Schollene e.V. im DMV